VON HEIKO KAISER
Halle. Noch ist die A 33 Zukunftsmusik. Doch in der Verwaltung der Stadt Halle schwingt man bereits im Takt der Klänge nach dem Lückenschluss. Das Bühnenbild: eine verkehrsberuhigte B 68, die durch Kreisverkehre unterbrochen ist, und die von Fußgängern ohne Hast und Eile überquert werden kann. Eine reizvolle Perspektive. Um sie zu realisieren, schlägt Jürgen Keil, Bauamtsleiter der Stadt Halle, vor, dass sich die Stadt das Vorkaufsrecht für neun Areale entlang der heutigen Bundesstraße sichert. Dabei geht es um eine Gesamtfläche von insgesamt knapp 40 000 Quadratmetern.
"Der Bereich um die B 68 bekommt eine große Chance. Wenn wir daran aktiv mitgestalten wollen, müssen wir Zugriff auf bestimmte Grundstücke haben", sagt Keil. Der Bauamtsleiter geht davon aus, dass sich die Entwicklung von Einzelhandel entlang der B 68 schwierig gestalten wird. "Die Alternative ist Wohnen, zumal es zukünftig immer mehr ältere Menschen in die Innenstadt ziehen wird", sagt Keil. Er befürchtet gleichzeitig, dass einige Objekte entlang der heutigen Bundesstraße zum Gegenstand von Grundstücksspekulationen werden könnten und schlägt daher vor, eine Satzung nach Paragraf 25 des Baugesetzbuches zu erlassen. So kann sich eine Kommune das Vorkaufsrecht in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, sichern. Diese Satzung muss noch keinen Bebauungsplan, sondern lediglich eine Rahmenplanung enthalten.
"Diese Vorlage ist lediglich ein Vorschlag, der das konzeptionelle Nachdenken in der Stadt anregen soll. Mit dieser Satzung bekämen wir ein wirkungsvolles Planungsinstrument an die Hand", sagt Jürgen Keil. Insgesamt neun Bereiche entlang der Bundesstraße hat der Bauamtsleiter auf seiner Agenda und will sie mit seiner Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Februar zur Diskussionsgrundlage machen.
Karl-Heinz Wöstmann (UWG) signalisiert schon im Vorfeld der Sitzung, dass dieser Plan mit der UWG nicht zu realisieren ist. "Das geht mir zu stark in den privatrechtlichen Bereich hinein. Man stelle sich beispielsweise vor, jemand will sein Grundstück an einen nahen Verwandten verkaufen und kann das nicht, weil die Stadt das Vorkaufsrecht hat. Es ist nicht die Aufgabe einer Kommune, den Wohnraum zu regeln. Mit uns ist das nicht zu machen." Kritik übt er auch an Bürgermeisterin Anne Rodenbrock-Wesselmann, die die Vorlage unterschrieben hat. "So etwas in Umlauf zu bringen, halte ich für bedenklich. Es verunsichert nur die Eigentümer", sagt Wöstmann.
Gänzlich anderer Auffassung ist Ulrike Sommer (SPD). Die Vorsitzende des Planungs- und Stadtentwicklungsausschusses betont: "Ich halte die Art und Weise, wie Jürgen Keil Grundstücksvorsorgepolitik betreibt, für richtig. Nur so kann man städteplanerisch einwirken. Ich spreche hier ausdrücklich auch im Namen der SPD-Fraktion. Ob so eine Option des Vorkaufsrechts schließlich gezogen wird, ist eine ganz andere Sache. Aber als Stadt erhält man sich damit alle Möglichkeiten offen", betont Sommer.
Auf keine klare Position will sich derzeit Hendrik Schaefer (CDU festlegen. "Wir müssen dieses Thema zunächst ausführlich in der Fraktionssitzung besprechen. Denn es hat nun einmal viele unterschiedliche Aspekte", erklärt der Fraktionsvorsitzende und ergänzt: "Es gibt sicherlich vieles, was dafür spricht, auf strategisch wichtige Grundstücke den Daumen zu halten. Aber es muss für jeden Ort gute Gründe geben, die dafür sprechen."
Auch Jochen Stoppenbrink von den Grünen steht dem Konzept Keils grundsätzlich positiv gegenüber: "Wir fordern schon seit Jahren ein Stadtentwicklungskonzept für