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Erfüllbare Auflagen für Biogasanlage in Werther

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Von Detlef Hans Serowy

Werther/Detmold. Die Wogen rund um zahlreiche Mängel an der Biogasanlage von Dr. Stephan Junge-Wentrup und Uwe Pahmeyer von der BioGas Werther GmbH & Co. KG haben sich etwas geglättet. "Die zuvor festgestellten Mängel sind bis auf formale Anforderungen abgestellt", erklärte Arnold Erle am Donnerstagmorgen im Gespräch mit dem Haller Kreisblatt. Erle ist Dezernent bei der Bezirksregierung in Detmold und zuständig für die Revisionsprüfung der Anlage.

Bei einer ersten Prüfung hatten Mitarbeiter der Bezirksregierung im Zuge einer Umweltinspektion »erhebliche Mängel« festgestellt und ein umfangreiches Mängelprotokoll erstellt (das HK berichtete mehrfach). Es erging die Auflage an die Betreiber, die Mängel bis Anfang September abzustellen. Anderenfalls drohten ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro oder sogar die Stilllegung der Anlage. Von derartigen Maßnahmen ist inzwischen keine Rede mehr.

"Wir sehen momentan keinen Grund, mit Zwangsmaßnahmen zu handeln", erklärte Arnold Erle und begründete diesen Umstand. Es gebe noch Abweichungen von der ursprünglichen Genehmigung und die müssten jetzt im Wege eines Änderungsantrages geklärt werden, so der Dezernent. Konkret müssen sich die Betreiber die Abweichungen von der Genehmigung nachträglich genehmigen lassen. Dies hatte einer erneute Prüfung der Anlage am Dienstag, 2. September, ergeben.

Das sei kein ungewöhnliches Verfahren und auch kein besonderes Entgegenkommen der Behörde, so Erle. Es komme vielmehr häufig vor, dass sich während einer Planungs- und Bauphase der Stand der Technik verändere oder andere Umstände dazu führten, dass am Ende Abweichungen von der Genehmigung entstünden. "Es müssen die Anforderungen der verschiedenen Fachrechtsbereiche erfüllt sein", nannte der Dezernent die Voraussetzung für die Genehmigung.

Für das Regierungspräsidium ist das reine Routine. "Unsere Genehmigungsverfahrensstelle wickelt das Verfahren ab und wenn die Voraussetzungen vorliegen, ist die Genehmigung zu erteilen. Es gibt da keine Abwägung", betonte Arnold Erle. Im Falle der Biogasanlage gab der Dezernent eine vorsichtig-optimistische Prognose ab. Es seinen im Vorfeld keine Hindernisse für eine Genehmigung erkennbar.

Konkret geht es jetzt darum, insgesamt acht Mängel durch nachträgliche Genehmigung abzustellen. Zwei kleinere Blockheizkraftwerke waren genehmigt, ein größeres wurde installiert. Die Rührwerke in den Behältern sind- anders als genehmigt - mit außenliegenden Motoren ausgestattet. Die Halle von den Behältern ist größer als genehmigt.

Die Vorgrube und die Befüllstation wurden anders und an anderer Stelle ausgeführt, als genehmigt. Gleiches gilt für die Entnahmestation für Gärreste. Das Fahrsilo wurde ebenfalls anders ausgeführt, als genehmigt. Die Mistplatte und der Sicherwasserschacht weisen eine geänderte Lage und Ausführung auf und die befestigten Flächen haben sich insgesamt deutlich vergrößert.


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