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Urteile im Anabolika-Prozess

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Versmold/Bielefeld (sim).
Im Anabolika-Prozess vor dem Bielefelder Landgericht wurden heute vormittag die Urteile verkündet. Zwei Jahre und vier Monate Haft lautete das Urteil für den 34-jährigen Versmolder, der den Handel mit Dopingmitteln initiiert und die verbotenen Substanzen selbst in seinem Haus in Versmold hergestellt hatte. Für den 30-jährigen Mitangeklagten, der sich vor allem um die Geldüberweisungen und die Annahme und Verschickung der Pakete mit den Rohstoffen und Testosteron gekümmert hat, wurde eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 24 Jahre alte Versmolder, in dessen Garage ein Lager mit Anabolika-Ampullen gefunden worden war, wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 8100 Euro verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig; Staats- und Rechtsanwälte behalten sich eine Revision vor.

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