Bielefeld/Halle (anke).
Mit einem Freispruch endete jetzt das Verfahren vor dem Bielefelder Schöffengericht gegen einen Mann aus Halle, der sich wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung verantworten musste. Sogar der Staatsanwalt hatte dafür plädiert, weil die Angeklagte sich im Verhandlungsverlauf mehrmals als unglaubwürdig erwiesen hatte.Dem Haller war vorgeworfen haben, die Frau im November 2008 in ihrer Wohnung aufgesucht, sie an die Wand gedrückt, gewürgt und sie dann an Brüsten und Unterleib angefasst zu haben. Als die Frau sich wehrte, soll er zugeschlagen und die am Boden Liegende auch noch getreten haben. Die Geschädigte hatte ausgeführt, dass der Angeklagte mit ihr eine Beziehung habe führen wollen, die sie aber nicht wollte. Er habe ihr jahrelang nachgestellt, sie kontrolliert und gestalkt. Der Beschuldigte hatte hingegen ausgesagt, dass es eine Beziehung zwischen den beiden gegeben hatte. Den von dem angeblichen Opfer geschilderten Vorfall soll es hingegen nicht gegeben haben.
Im Laufe des Prozesses waren zahlreiche Zeugen gehört worden, die zwar bei der Tat selbst nicht dabei waren, zum sogenannten Randgeschehen aber aussagen konnten. Zeugen aus dem Bekanntenkreis der Frau bestätigten, dass der Angeklagte und die Geschädigte zwischenzeitlich ein Paar gewesen waren. "Das sah für mich zumindest danach aus", sagte eine 30-jährige Frau, die von der Geschädigten als Zeugin benannt worden war. Zu Wort kam auch eine Vertreterin einer Discounter-Kette, bei der die Geschädigte eine Ausbildung begonnen hatte. Die wurde jedoch im Oktober 2008 durch eine fristlose Kündigung seitens des Unternehmens beendet.
Die Geschädigte hatte indes angegeben, dass sie ihren Ausbildungsplatz als Folge des Übergriffes verloren hatte, der große psychische Verletzungen bei ihr hervorgerufen hatte. Weiterhin hatte das vermeintliche Opfer ausgesagt, dass sie auch ihren Freund wegen des Vorfalls verloren hatte.
Sie will sich von ihm zurückgezogen haben, weil sie unter dem Angriff des Angeklagten gelitten habe. Der ehemalige Freund sagte dann aber aus, dass die Beziehung mit der Hallerin zum Tatzeitpunkt längst beendet war.
"Glatter Freispruch", urteilte Richterin Astrid Salewski nach einer kurzen Beratungspause mit ihren Schöffen und fügte hinzu, dass man fast schon von erwiesener Unschuld sprechen könne. Schon Strafverteidigerin Katrin Schmidt hatte in ihrem Plädoyer zuvor deutlich gemacht, "dass man aus den Widersprüchen ein abendfüllendes Programm machen könnte." Die Unglaubwürdigkeit der Geschädigten sei klar ersichtlich, auch ohne die Zeugen, sagte sie.
Der Staatsanwalt hatte erklärt, dass man für eine Verurteilung ein ausreichendes Maß an Sicherheit brauche. "Und das haben wir hier ganz klar nicht", begründete er seinen Antrag auf Freispruch.