Der Landwirtschaftliche Ortsverein hatte zu seiner Jahreshauptversammlung Steffen Otto vom Dezernat 33 der Bezirksregierung eingeladen. Er berichtete vor über 70 Gästen über den Stand des Flurbereinigungsverfahrens, mit dem der ländliche Grundbesitz so neu geordnet wird, dass die Höfe den Nutzwert ihrer Flächen behalten und wie gewohnt weiter wirtschaften können. Kann die Behörde nicht genug Land aufkaufen, können allen Grundbesitzern bis zu zwei Prozent ihrer Fläche gegen eine Entschädigung abgezogen werden.
Otto erklärte, dass das Flurbereinigungsverfahren 2010 mit 2040 Hektar Fläche begonnen habe. Durch den zweiten Änderungsbeschluss seien in Brockhagen 170 Hektar dazugezogen worden. Der Landankauf liefe auf Hochtouren. Um den Landabzug zu vermeiden würden nun noch 30 bis 35 Hektar Fläche fehlen. „Mit jedem Hektar, den wir kaufen, wird der zweiprozentige Wertabzug weniger”, sagte Otto. Er sei zuversichtlich, die restlichen Hektar noch erwerben zu können.
Weiter erklärte Otto, dass die Wertermittlungen der Flächen im Flurbereinigungsgebiet nun abgeschlossen seien. Vor den Osterferien, spätestens kurz danach, werde die Wertermittlung offengelegt und sei dann für jeden einsehbar. „Dazu bekommen alle Eigentümer eine Einladung”, sagte er. Die Behörde sei verpflichtet, die Landwirte wertgleich abzufinden. Der Wert eines Ackers bemesse sich nach dem Nutzwert bei entsprechender Bewirtschaftung. Es wird also nicht nach Quadratmetern abgefunden.
Demnach könne es sein, dass ein Landwirt am Ende mehr oder weniger Fläche hat, wenn der Nutzwert dieser Fläche geringer oder größer ist als bei seinen vorherigen Flächen. In den Nutzwert werde aber nicht nur die Bodenqualität, sondern der Nutzwert des Ackerstücks für den Betrieb eingerechnet. „Dazu zählt zum Beispiel die Entfernung zum Hof”, sagte Otto.
Nach der Auslegung der Wertermittlung haben beteiligte Landwirte Zeit, Einwendungen zu machen. Wenn die abgearbeitet seien, könne die Feststellung der Wertermittlung erfolgen, so Otto weiter. Auch dagegen könne noch Widerspruch eingelegt werden. Werde der zurückgewiesen, bleibe nur der Klageweg.
Raumordnung in Niedersachsen abwarten
Anschließend berichtete Kreisvorsitzender Arnold Weßling über den Stand der Dinge in Sachen 380-kV-Leitung. „Seit Montag liegen die Pläne im »Werk II« des Rathauses, Abteilung Bauordnung, aus und können eingesehen werden”, so Weßling. Er forderte alle Anwesenden auf, das auch zu tun. Bis zum 24. März können Einwendungen abgegeben werden.
Weßling betonte, dass er sich dafür starkmache, dass der Bau der Trasse in Hesseln (Richtung Borgholzhausen) erst einmal gestoppt werde. Dann könne man in Ruhe das Raumordnungsverfahren in Niedersachsen abwarten und würde keine Zwangspunkte setzen. Er bat alle Landeigentümer eindringlich, noch keine Verträge zu unterschreiben. „Man sollte gut überlegen, sich beraten lassen”, sagte er.
Man vergebe sich nichts, wenn man die Leute mit den Verträgen erst einmal nach Hause schicke. Zudem könne man abwarten, wie die Ergebnisse bei der Pilotstrecke Raesfeld im Kreis Borken ausfallen, wo die Firma Amprion ein 3,4 Kilometer langes Teilstück der 380-kV-Stromtrasse »Diele-Niederrhein« erstmals als Erdkabel verlegt.
Weßling betonte, dass die Frage der Entschädigung eine ganz wichtige sei. „Wir denken an eine dauernde Entschädigung denn mit der Stromtrasse wird ja auch dauernd Geld verdient”, fuhr er fort. Im Falle einer Erdverkabelung müsse die Entschädigung deutlich höher ausfallen weil die den größeren Eingriff in das Land bedeute.
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