Ehe die Kreistagsmitglieder in teilweise sehr emotionalen Ausführungen noch einmal ihre Positionen darlegten, erläuterte die von der Kreisverwaltung engagierte Juristin Susanne Tyczewski mittels einer Powerpoint-Präsentation die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Klage. Tenor: Eine Erfolgsgarantie wollte die ehemalige Richterin des Oberverwaltungsgerichtes Hamm nicht geben. Dennoch sieht sie durchaus Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Klage. Der Grund: Ein Genehmigungsverfahren für eine neue Schule setze derart hohe formelle Anforderungen, so dass immer die Möglichkeit bestehe, Verstöße zu finden. Beispielhaft nannte sie als möglichen Ansatzpunkt die Gefährdung von Schulen in den Nachbarkommunen. Denn nach jüngster Rechtssprechung gehe es nicht nur um die tatsächliche Bestandsgefährdung, sondern auch um den Rückgang von Schülerzahlen und damit einhergehend den Verlust von Attraktivität.
Kritisch beurteilte sie auch die Tatsache, dass im Schuljahr 2017/18 die geforderte Mindest-anmeldezahl von hundert Schülern an der Gesamtschule unterschritten werden würde. Das prognostiziert zumindest der Schulentwicklungsplan von Dr. Ernst Rösner.
Landrat Sven-Georg Adenauer verwahrte sich derweil gegen den Vorwurf der SPD, ein Gesamtschulgegner zu sein. Vielmehr verwies er auf die Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule in
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