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Kreistag entscheidet über Klage

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Laut Beschlussvorlage soll Sven-Georg Adenauer sehr wohl klagen, um die Errichtung einer jahrgangsweise aufzubauenden Gesamtschule mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und einer Sekundarstufe II im Schulzentrum Masch zu verhindern. Außerdem, so die weitere Beschlussempfehlung, soll der Landrat beauftragt werden, bei Bedarf beim Verwaltungsgericht Minden die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu beantragen. Heißt im Klartext: So lange über die Klage nicht entschieden ist, kann die Gesamtschule nicht errichtet werden. Die Argumente des Kreises Gütersloh sind dabei hinlänglich bekannt. Zwar „erkenne der Kreis das Recht der Stadt Halle an, ihr Schulsystem neu zu ordnen, um auf den zu erwartenden Rückgang der Schülerzahlen und das geänderte Schulwahlverhalten der Eltern zu reagieren”. Wegen der „gravierenden Nachteile für die benachbarten Schulen in Kreisträgerschaft” - also Kreisgymnasium Halle, Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule und Berufskolleg Halle - müssten die Planungen aber abgelehnt werden. Weiter heißt es: „Die Verwaltung geht unverändert davon aus, dass die durch die Bezirksregierung Detmold erteilte Genehmigung zur Errichtung einer Haller Gesamtschule gegen das Gebot der Rücksichtnahme nach § 80, Absatz 2, des Schulgesetzes verstößt und die Rechte des Kreises Gütersloh als Schulträger verletzt.” „Klage nicht aussichtslos” Dabei hat die Kreisverwaltung nach eigenem Bekunden bereits eine Fachanwältin eingeschaltet, die ein Vorgehen gegen die Genehmigung aus Sicht des Kreises nach einer ersten Prüfung „nicht für aussichtlos” hält. Eine endgültige Erfolgsprognose gab die Juristin indes noch nicht ab. Beim Werben um Schülerinnen und Schüler für die Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule geht der Kreis derweil noch einen Schritt weiter und hat für die Sondersitzung einen weiteren Beschussvorschlag erarbeitet: Demzufolge sollen den Schülern der PAB-Gesamtschule ab dem nächsten Schuljahr auch dann die Fahrkosten gemäß Schülerfahrkostenverordnung erstattet werden, wenn die nächst gelegene Schule tatsächlich die Gesamtschule Halle wäre und nicht die PAB-Gesamtschule. Zur Begründung führt die Kreisverwaltung an, dass andernfalls „ein deutlicher Einbruch bei den Anmeldezahlen aus Halle und Steinhagen mit Konsequenzen für die Zügigkeit der PAB-Gesamtschule” und damit „die effektive Nutzung der getätigten Investitionen in Borgholzhausen und Werther drohe”. Samstag Infoveranstaltung Halles Bürgermeisterin Anne Rodenbrock-Wesselmann appelliert derweil weiter an den Kreis Gütersloh, keinesfalls zu klagen: „Ich könnte nicht nachvollziehen, wenn der Elternwille ignoriert wird. Die Stadt Halle hätte im Falle eines ablehnenden Bescheides in keinem Fall geklagt.” Vielmehr hoffe sie nun inständig, dass jetzt ein konstruktives wie kollegiales Miteinander möglich sei - und lädt alle interessierten Eltern mit ihren Kindern am Samstag, 11. Januar, ins Schulzentrum Masch ein. Hier ist für den Zeitraum von 10 bis 12.30 Uhr eine Infoveranstaltung geplant. „An diesem Vormittag besteht die Möglichkeit, unsere Schule in Augenschein zu nehmen und sich mit Experten anderer Gesamtschulen über Konzept, Abschlüsse und Besonderheiten auszutauschen”, so Rodenbrock-Wesselmann. „An diesem Tage können auch bereits Termine für die Anmeldung vereinbart werden. Die eigentlichen Anmeldetage für die neue Gesamtschule Halle sind Freitag, 7. Februar, von 11 bis 20 Uhr sowie am Samstag, 8. Februar, und Sonntag, 9. Februar, in der Zeit von jeweils 10 bis 18 Uhr möglich. Somit ist bereits am Abend des 9. Februar klar, ob die erforderlichen 100 Anmeldungen von Haller Kindern zusammengekommen sind, damit die Gesamtschule im Sommer 2014 starten kann. Stellen werden beantragt Wie Andreas Moseke, Sprecher der Bezirksregierung, auf Anfrage des Haller Kreisblattes mitteilte, wird am Samstag die betreffende Person seitens der Bezirksregierung anwesend sein, die für die Koordination des Anmeldeverfahrens zuständig sein wird. „Darüber ermitteln wir zurzeit den Bedarf an Funktionsstellen (Schulleitung, die Stellvertretung, die Abteilungsleiter sowie die Koordinatoren) und dem rein pädagogischen Personal, um Ende Januar einen entsprechenden haushaltsrechtlichen Antrag beim Land stellen zu können, so Moseke weiter.

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