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Innenstadtbereich wird überplant

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Auf Grundlage dieser Präsentation könnte laut Vorlage „gegebenenfalls die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt werden”. Zu diesem Tagesordnungspunkt hat die CDU-Fraktion den Antrag gestellt, zu prüfen, „ob weiterer Bedarf an Einzelhandelsflächen besteht, welcher Art diese sein müssten und welche Angebote in Betracht kämen”. Zudem soll nach Ansicht der Christdemokraten geprüft werden, ob in diesem Bereich gewerbliche Flächen für Dienstleistungsgebiete, Büronutzung oder Wohnungen ermöglicht werden könnten. Ebenfalls Thema im Ausschuss ist die geplante Errichtung eines Sanitätshauses mit einer ärztlichen Praxis für Orthopädie und einer Physiotherapiepraxis auf dem Grundstück Wischkamp 10 im Randbereich des Haller Stadtzentrums. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Inhaberin des Haller Sanitätshauses »Alexander Graf«, Larissa Jo Graf-Fehrenkötter, und der Haller Orthopäde Dr. Matthias Reich auf dem Grundstück Lettow-Vorbeck-Straße/Ecke Wischkamp ein neues Gebäude errichten wollen. Laut Antrag des Architektenbüros »Bolzenius und Westkämper GmbH« aus Herzebrock-Clarholz weichen die Planungen der Bauherrengemeinschaft „vor allem durch die dreigeschossige Bauweise, die Änderung der Nutzungsart und eine geringfügige Überschreitung der Baugrenzen von der Festsetzung des aktuellen Bebauungsplanes 18.1 ab. Nach den vorliegenden Planungen soll das Sanitätshaus im Erdgeschoss, die Orthopädiepraxis im ersten Obergeschoss und eine Praxis für Physiotherapie mit einem großen Übungsraum im zweiten Obergeschoss eingerichtet werden. Die Firsthöhe des Gebäudes liegt mit 12,62 Metern im Bereich des gegenüberliegenden Hauses des Kirchenkreises (12,60 Meter), ist aber deutlich höher, als die benachbarte Wohnbebauung, die eine Firsthöhe von 8,20 Metern aufweist. Nach Angaben des Architektenbüros wurden die Planungen bereits Vertretern der Gütersloher Bauaufsichtsbehörde sowie der Stadt Halle vorgestellt und sind „allgemein positiv” bewertet worden. Aus der Vorlage für die Ausschusssitzung und die am 3. Juni geplante Erörterung im Rat der Stadt Halle geht hervor, dass sich die Planungen „nicht durch Befreiung ausräumen lassen, sondern eine Änderung des Bebauungsplanes bedingen”. In der Ausschusssitzung am Dienstag wird das Projekt laut Vorlage vom Architektenbüro vorgestellt. Aus Sicht der Verwaltung ist das Vorhaben an der geplanten Stelle mit dem gegenüberliegenden Kreiskirchenamt „städtebaulich vertretbar”. Das Thema steht auch auf der Sitzung des Rates der Stadt Halle am Montag, 3. Juni. Weitere Themen der Sitzung sind die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 63 »Brackweder Straße« sowie der Bebauungsplan Nummer 8.4 für den Bereich Tiefer Weg/Mödsiek/Am Alten Hof und die Veränderungssperre für Werbeanlegen im Bereich der B 68.

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