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Elf Jahre Haft für Brandanschlag auf die Ex-Freundin

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Halle / Bielefeld.  Darüber hinaus erhielt S. eine weitere Haftstrafe wegen eines Körperverletzungsdelikts von sechs Monaten und zwei Wochen.„Das, was Sie getan haben, ist menschenverachtend. Bei jedem Blick in den Spiegel, bei jeder Entscheidung, was ziehe ich heute an, wird Ihre Ex-Freundin an das Geschehen erinnert werden”, sagte die Vorsitzende Richterin Jutta Albert zu Beginn der Urteilsverkündung zum Angeklagten. Miroslav S. und seine Ex-Freundin Isabel Sch. hatten sich Ende 2010 in einer Diskothek in Hameln kennen gelernt. Nach einer Weile wurde aus ihnen ein Paar. Doch stand die Beziehung von Anfang an unter keinem guten Stern: Zahlreiche Streitigkeiten, körperliche Auseinandersetzungen sowie mehrfache Trennungen prägten die Partnerschaft. Schließlich trennte sich Sch. endgültig von dem 15 Jahre älteren Mann und zog in eine eigene Wohnung an der Goebenstraße in Halle. Doch wollte ihr Ex-Freund diese Trennung offenbar nicht wahrhaben - immer wieder stellte er der jungen Frau nach, hinterließ Briefe, schrieb SMS. Am 15. März dieses Jahrs dann der schreckliche Höhepunkt: S. wollte seine Ex-Freundin wieder einmal zu einem Gespräch bringen, um sie möglicherweise doch noch zurückzugewinnen. Als die Frau kurz vor 18 Uhr ihre Wohnung verließ, passte der Angeklagte sie im Treppenhaus ab. Er hinderte sie daran, das Haus zu verlassen, schubste sie und beide fielen die Kellertreppe hinunter. Im Keller übergoss S. seine Ex-Freundin mit Brennspiritus, den er vormittags in einem Baumarkt gekauft hatte und betätigte ein Feuerzeug. Sofort fingen Haare und Kleidung der Frau Feuer. Sie lief laut schreiend aus dem Haus, wo Passanten auf sie aufmerksam wurden. Eine Zeugin löschte die Flammen mit bloßen Händen. Miroslav S. verließ das Haus und floh zur Oststraße, wo er wenig später von der Polizei in einem Garten gestellt und festgenommen wurde. Isabel Sch. erlitt schwerste Verbrennungen, 30 Prozent der Körperoberfläche sind verbrannt. Sie schwebte eine Woche lang in Lebensgefahr, musste zwischenzeitlich für 41 Tage in ein künstliches Koma versetzt werden, der Verlust der linken Hand drohte, 20 Mal wurde sie seither operiert. In der mehrtägigen Verhandlung vor der X. Großen Strafkammer des Bielefelder Landgerichts hatte S. das Geschehen als einen Unfall dargestellt. Isabel sei gegen die Flasche mit dem Brennspiritus gestoßen, der Inhalt sei auf sie übergeschwappt. „Das haben Sie nicht ernsthaft geglaubt, dass wir Ihnen abnehmen, das alles nur ein unglücklicher Zufall war?”, fragte Richterin Jutta Albert gestern den Angeklagten. Ursprünglich war S. wegen des Verdachts des versuchten Mords angeklagt gewesen. Jedoch gab es einen objektiven Befund, der die Darstellung des Angeklagten, er habe Isabel noch löschen wollen, erhärtete: In der Innenseite seiner Jacke befanden sich Textilfasern von Isabels Kleidung sowie DNA-Spuren der Frau. Somit musste zu Gunsten des Angeklagten davon ausgegangen werden, dass er tatsächlich einen kurzen Löschversuch unternommen hatte, bevor die - so Albert - „brennende Fackel” aus dem Haus lief. Das Gericht hielt S. daher einen sogenannten Rücktritt vom Versuch zugute und verurteilte ihn wegen wissentlicher schwerer Körperverletzung zu elf Jahren Gefängnis. „Sie erhalten eine zeitige Freiheitsstrafe”, sagte Albert abschließend zum Angeklagten, „Isabel hat mit den Verletzungen »lebenslang« erhalten.”  (Nils Middelhauve)

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