Quantcast
Channel: Haller Kreisblatt
Viewing all articles
Browse latest Browse all 3262

Gutachten spricht für Rettungsversuch

$
0
0
Das ergibt sich aus einem rechtlichen Hinweis, den Schwurgerichtsvorsitzende Jutta Albert dem Angeklagten am siebenten Verhandlungstag erteilte. In Betracht komme auch eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung, wobei der Täter die dauernde Entstellung des Opfers beabsichtigt habe, so der Hinweis. Für einen solchen Fall sieht das Strafgesetz eine Haftstrafe von mindestens drei bis höchstens 15 Jahren vor. Der Grund für diese Änderung des rechtlichen Aspekts dürfte in dem ergänzenden Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Peter Schmidt aus Münster liegen. Wie berichtet, hatte Miroslav S. am vierten Prozesstag behauptet, er habe seine Jacke über die brennende Frau geworfen, um die Flammen zu ersticken. Juristisch könnte diese Aktion als Rücktritt vom Mordversuch bewertet werden. Auf Antrag von Verteidiger Carsten Ernst hatte das Gericht Prof. Schmidt mit der Untersuchung von Faserspuren beauftragt, die sich an der Innenseite der Jacke befanden. Es habe sich um angeschmolzene Polyesterfasern von der Jacke der Geschädigten gehandelt, stellte der Experte fest. An beiden Stoffen fand sich außerdem DNA der Frau. Diese Fakten lassen den Schluss zu, dass der Angeklagte tatsächlich seine Jacke auszog und sie über das Opfer warf. Auf Bitte der Vorsitzenden zeigte Isabel S. den Prozessbeteiligten noch einmal ihre furchtbaren Brandnarben an Armen, Beinen, Hals und Schultern. Dann stellte Albert der jungen Frau unter anderem folgende Fragen: „Würden Sie noch in ein Schwimmbad gehen?” „Würden Sie noch irgendwo an einen _ vielleicht auch abgelegenen _ Strand gehen?” Die Antworten kamen unter Tränen: „Nein”. Danach schloss die Vorsitzende die Beweisaufnahme. Der Prozess wird am Freitag, 29. November, fortgesetzt. Dann könnte es auch zu einem Urteil kommen. (Peter Johnsen)

Viewing all articles
Browse latest Browse all 3262