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„Wollte Isabelle nie töten”

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Vor der Schwurgerichtskammer des Bielefelder Landgerichts begann gestern der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Die von Staatsanwalt Thorsten Heidbrede vertretene Anklage wirft ihm versuchten „grausamen” Mord und schwere Körperverletzung vor. In einer zweiten Anklage wird S. der Körperverletzung und Bedrohung beschuldigt: Bereits am 3. November 2011 soll er seine Lebensgefährtin verprügelt, gewürgt und mit dem Tode bedroht haben. Zu Beginn der mehrtägigen Verhandlung verlas Verteidiger Carsten Ernst eine Erklärung seines Mandanten. Darin räumt der Angeklagte ein, dass es häufig zu Streitereien zwischen ihm und Isabelle S. gekommen sei. Man habe sich aber jedes Mal wieder versöhnt. Am 15. März habe er eine Aussprache herbeiführen wollen. Das Paar hatte sich zu diesem Zeitpunkt erneut getrennt, jeder der Partner eine eigene Wohnung bezogen. Weil Isabelle S. panische Angst vor Spritzen hatte, nahm der Angeklagte an jenem Nachmittag als Drohmittel eine mit Wasser gefüllte Spritze mit, die später am Tatort gefunden wurde. Am Vormittag hatte er sich in einem Baumarkt den Brennspiritus besorgt. Als ihm auf sein Schellen die Tür geöffnet wurde, versteckte er sich im Treppenhaus. Dann fiel er über Isabelle S., die ihre Wohnung verlassen hatte, her. Es gab ein Gerangel, beide stürzten die Treppe hinunter in den Keller. Er habe die Frau mit der Flüssigkeit übergossen, um sie „einzuschüchtern”. Das weitere Geschehen versuchte der Angeklagte als Unfall darzustellen: Benzindämpfe müssten die Ursache dafür gewesen sein, dass die Hand des Opfers zu brennen angefangen habe. „Ich war geschockt, weil ich nie die Absicht hatte, Isabelle anzuzünden”, heißt es in der Erklärung wörtlich. Und weiter: „Ich hatte zu keinem Zeitpunkt die Absicht, Isabelle zu töten”. Das Geschehene tue ihm Leid, entschuldigte sich S. Anschließend beantwortete der Angeklagte Fragen der Vorsitzenden Richterin Jutta Albert zu seinem Lebenslauf. Unter anderem waren hier auch die acht Vorstrafen Thema, die Miroslav S., der im Alter von fünf Jahren aus Kroatien nach Deutschland gekommen war, vorwiegend im süddeutschen Raum bereits erhalten hatte - darunter Geldstrafen für Verkehrsdelikte oder Urkundenfälschung, beziehungsweise eine Haftstrafe auf Bewährung über eineinhalb Jahre wegen Betruges. Vor dem Amtsgericht in Halle wurde er im Januar dieses Jahres wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Das Gericht hörte auch den Polizeibeamten, der Miroslav S. einige Tage nach der Tat vernommen hatte: Der Beschuldigte habe Betroffenheit gezeigt und mehrfach geweint, berichtete der Zeuge. In der Haft habe der Beschuldigte keine Probleme mit Alkohol, Drogen oder den Mithäftlingen. Die Geschädigte, die als Nebenklägerin von Rechtsanwalt Sebastian Seifert vertreten wird, soll bei der Fortsetzung des Prozesses am 24. September aussagen.

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