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Grab-Einebnung war rechtens

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Fronemann hatte auf dem Friedhof anstatt der Grabstätte ihrer Großeltern Auguste und Werner Schröder eine frisch eingesäte Grasfläche vorgefunden - und mit Entsetzen reagiert. Wie Reinhard Junker im Gespräch mit dem Haller Kreisblatt ausführt, habe das Nutzungsrecht für die Grabstätte der Eheleute Schröder jedoch nicht bei Marion Fronemann selbst, sondern beim Sohn der Verstorbenen, dem ehemals im Altkreis ansässigen Schrotthändler Hartmut Schröder gelegen. Doch der war mittlerweile nach Griechenland ausgewandert. Die Adresse des Nutzungsberechtigten sei auch nach eingehenderen Recherchen durch die Kirchengemeinde nicht zu ermitteln gewesen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass Marion Fronemann bereits 1998 um Zusendung der Friedhofssatzung gebeten und diese auch erhalten habe - und zwar gemeinsam mit einem vorgedruckten Exemplar zur Umschreibung des Nutzungsrechts der Grabstätte. Marion Fronemann bestreitet dies bis heute. Und so wurden zwar die Unterhaltungsgebühren für das Grab bezahlt, die Umschreibung für das Nutzungsrecht jedoch nie an die Friedhofsverwaltung zurückgeschickt. Bewegung in den Fall kommt erst wieder gut zehn Jahre später, im September 2008. Laut Junker habe sich die Hallerin nur sehr sporadisch um die Grabstätte ihrer Großeltern gekümmert und sei, nach Nichtrücksendung des Nutzungsrechtschreibens, auch nicht erste Adressatin der Kirchengemeinde gewesen. Zuständig für das Grab war demnach offiziell noch immer der nach Griechenland verzogene Hartmut Schröder. Erste formlose Schreiben, die an Marion Fronemann gerichtet waren, sowie Mahnungen, die zur Pflege der Grabstätte aufriefen, habe sie laut Junker ignoriert. Das Nutzungsrecht sei mit der amtlichen Bekanntmachung in der Zeitung im Jahr 2008 offiziell erloschen, so Reinhard Junker. Vorher habe man über so genannte Steckschilder direkt an der Grabstätte versucht, die Angehörigen zu informieren. Ohne Erfolg. Schließlich ließ die Friedhofsverwaltung das ihrer Meinung nach verwahrloste Grab am 23. November des vergangenen Jahres einebnen. Die Befürchtung Fronemanns, dass dabei auch die sterblichen Überreste ihrer Großeltern beseitigt wurden, sei laut Junker illusorisch. Beim Waldfriedhof Steinhagen gilt derzeit eine Ruhezeit von 30 Jahren. Auch die durch das Grundgesetz geschützte Totenruhe stehe laut Junker „über allem”. Dass man Marion Fronemann nicht noch einmal telefonisch darüber informiert habe, dass an der Grabstätte ihrer Großeltern kein Nutzungsrecht mehr besteht, bestätigt Junker. „Ich schließe nicht aus, dass man es hätte anders machen können”, räumt er ein. Den Vorwurf der Hallerin, man habe ihr vergangenen Freitag nicht unmittelbar geholfen, weist Junker jedoch zurück: Die Pastorin habe keinen direkten Zugriff auf das Computersystem, am Montag sei die Friedhofsverwaltung geschlossen, am Dienstag habe sich der Fall aufgeklärt. Die nun eingesäte Grabstätte der Eheleute Schröder wird nach Friedhofsrecht bis zum 31. Dezember 2023 unangetastet bleiben. Das Nutzungsrecht der Grabstätte ist laut Junker aber für immer erloschen. Man habe Marion Fronemann jedoch angeboten, eine Steckvase als Grabschmuck an den Rand der Grasfläche aufstellen zu dürfen. Marion Fronemann bestätigte gestern, dass sie das Angebot der Kirche angenommen habe und vor allem erleichtert darüber sei, „das unten alles noch so geblieben ist”. Dennoch herrscht bei ihr nach wie vor Unverständnis darüber, dass sie weder auf telefonischem noch auf postalischem Weg über das Nutzungsrecht-Vakuum an der Grabstätte informiert worden ist.

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