Von Jonas Damme
Steinhagen-Brockhagen. Ist der Besuch einer Messe für Azubis Vergnügen oder Arbeit? Diese Frage beschäftigt am heutigen Vormittag das Bielefelder Arbeitsgericht. Der Betriebsrat des Brockhagener Hörmann-Werkes hat die Anhörung beantragt. Auslöser war eine Fahrt zur BAU-Messe in München, die aus Sicht der Gewerkschaftler verpflichtend war und zusätzlich noch am Wochenende stattfand. Die Geschäftsleitung wollte sich vor dem Anhörungstermin noch nicht äußern.
"Die Auszubildenden wurden von der Unternehmensleitung verpflichtet, an der Exkursion teilzunehmen", erklärt Thomas Reckmeier, Betriebsratsvorsitzender der Hörmann KG Brockhagen. "Der Betriebsrat wurde darüber nicht informiert. Die Arbeitszeiten hätten aber von uns genehmigt werden müssen."
»Arbeitszeiten« ist aus seiner Sicht der eindeutige Terminus, da wegen der Verpflichtung von einem Privatvergnügen keine Rede sein könne. Außerdem sei es Aufgabe der Auszubildenden gewesen, Hörmann auf der Messe zu repräsentieren. "Wir sehen hier eine Missachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Außerdem hätten die Betroffenen ihren Lohn einklagen können." Dass ein Auszubildender aber seinen Arbeitgeber nicht verklage, sei für ihn naheliegend. Entsprechend habe der Betriebsrat im ersten Schritt versucht, die Geschäftsleitung zu einen Kompromiss zu bewegen: Wenn sie akzeptiere, dass es sich bei der samstäglichen Teilnahme an der Messe um Arbeitszeit handelte, würde man die missachteten Mitbestimmungsrechte "vergessen". Ein Vorschlag, der leider nicht angenommen worden sei.
Vielmehr sei die Geschäftsleitung nach Darstellung von Reckmeier der Ansicht, dass die Messe eine Chance für die jungen Leute aus verschiedenen Hörmann-Werken gewesen sei. Außerdem habe man bereits Hotel- und weitere Kosten getragen. Nicht zuletzt müsse man unter den Bedingungen in Erwägung ziehen, in Zukunft auf solche Exkursionen zu verzichten, habe es von Seiten der Unternehmensleitung geheißen. "Der Betriebsrat lässt sich aber nicht erpressen", gibt sich Reckmeier kämpferisch. Entsprechend wählte er den Weg vor das Arbeitsgericht in
Bielefeld.
Das soll heute ab 11.15 Uhr bei einer ersten Anhörung entscheiden, ob die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates tatsächlich verletzt wurden.Die Firmenleitung wollte auf Anfrage gestern noch keine Stellung zu dem Konflikt nehmen. Vom Ergebnis der Anhörung berichten wir in der morgigen Ausgabe des Haller Kreisblatts.