Die Spedition selbst äußerte sich gestern auf Anfrage unserer Zeitung nicht zu der Klage, „da man sich in einem schwebenden Verfahren befinde”, hieß es aus der Pressestelle. Auch der von Nagel beauftragte Münsteraner Verwaltungsjurist Frank Buerstätte aus der Kanzlei BGM ließ nicht zur Sache ein. Buerstätte hatte bereits im Genehmigungsverfahren die Interessen von Nagel vertreten und einen der knapp 150 Einwände formuliert.
Dr. Egon de Groot, Leiter der Niederlassung Bielefeld der Bezirksregierung Detmold und verantwortlich für den Immissionsschutz und damit Verfahrensleiter dieser Sperrung: „Schon damals sind von dem Anwalt Messungen, Messarten und Prognosen und andere formale Dinge bezweifelt worden. Wir haben diese Zweifel äußerst gründlich untersucht und ihnen nicht folgen können. Deshalb bin ich nicht wirklich überrascht, dass das Unternehmen jetzt klagt.”
Egon de Groot beschreibt, dass der Anwalt auf gut 30 Seiten die Nachteile der Sperrung für das Speditionsgewerbe beschrieben, die Notwendigkeit wegen der Stickstoffdioxidbelastung für die Menschen in Halle an der Bundesstraße 68 aber in keiner Weise anerkannt habe. Gefordert werde im Übrigen eine Durchfahrt der Lastwagen bis zum Lückenschluss. Das hieße nach den heutigen Bauprognosen 2019.
Die reinen wirtschaftlichen Interessen müsse er aber gegen das einklagbare Recht der Menschen abwägen. De Groot: „Belastungen, wie sie vom Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Halle gemessen worden sind, stellen Spitzenwerte im Land dar. Nur in Düsseldorf, Aachen oder Düren sind ähnlich hohe Belastungen gemessen worden.”
Nach de Groots Einschätzung ist die Bezirksregierung auf jeden Fall in der Pflicht zu handeln. Da bleibe kein Spielraum, schließlich müsse er nachweisen, dass die Konsequenzen aus dem Luftreinhalteplan griffen und die Belastung der Bevölkerung gesenkt werde.
Belastung noch zu hoch
Nach den eigenen Zählungen der Bezirksregierung kommt zurzeit nur ein Drittel weniger Lastwagen in Bielefeld an. In der Folge sind auch die Belastungen in der Haller Innenstadt nicht so intensiv gesunken, wie ursprünglich geplant. Deshalb wird eher an eine weitere Verschärfung des Durchfahrverbotes gedacht.
Das Verwaltungsgericht Minden hat bei der beklagten Bezirksregierung sämtliche Unterlagen angefordert - ein beachtlicher Berg. „Den aufzuarbeiten bedeutet eine intensive Arbeit”, so de Groot.
↧