Werther (Felix).
Wie viele geringfügig Beschäftigte es in Werther gibt, darüber hatten die Organisatoren der Veranstaltung zum Thema »Minijob« keine Zahlen mitgebracht. Mehr als 7,5 Millionen Erwerbstätige gehen in ganz Deutschland einer Beschäftigung auf 450-Euro-Basis nach. 2862 Männer und 14 916 Frauen waren es 2011 im Kreis Gütersloh bei dieser Form der »atypischen Beschäftigung«.Rund 18 000 Erwerbstätige sind es insgesamt. Als Nebenerwerbsquelle ist der Minijob in seiner Bedeutung stetig und beachtlich gestiegen. Am Donnerstagnachmittag stand er im Rahmen der Frauenkulturwochen in Fokus.
Hilde Knüwe, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt beim Job-Center des Kreises Gütersloh, Vera Müncher vom Kompetenzzentrum Frau und Beruf OWL, Elke Radon (Gleichsstellungsbeauftragte der Stadt Werther), Martina Detert (Fam.o.S.) und Eva Sperner (Gleichstellungsstelle Halle) hatten zur Informationsveranstaltung in den Sitzungssaal des Rathauses eingeladen. Und stellten klar, dass Minijobs Chancen, Risiken und Nebenwirkungen beinhalten.
Ursprünglich für Langzeitarbeitslose und Frauen, die zurück in den Beruf wollen, gedacht, hat sich der Minijob inzwischen in gänzlich andere Richtungen entwickelt. "Oft ist er tatsächlich Haupterwerb", erklärte Hilde Knüwe anhand einer Powerpoint-Präsentation. 84 Prozent aller Mini-Job-Arbeitnehmer im Kreis Gütersloh sind weiblich, 16 Prozent Männer. "Sieben bis acht Jahre arbeiten die Menschen durchschnittlich im Minijob". Was als Brücke und Übergangslösung gedacht war, hat einen Klebeeffekt entwickelt. War der Minijob bis 2012 rentenversicherungsfrei, so wird mit der Aufnahme der Tätigkeit seit 1. Januar 2013 auch - wenngleich im sehr bescheidenen Umfang - für den Ruhestand vorgesorgt. "Nur auf Antrag ist man von der Versicherungspflicht befreit", erläuterte Hilde Knüwe.
Oft seien es verheiratete Frauen, die einen Minijob ausübten. "Die geringe wöchentliche Stundenzahl und die Flexibilität sind Einstiegsmotive", führte die 54-Jährige aus. "Der Minijob ist kein Arbeitsverhältnis Zweiter Klasse", betonte die Diplom-Pädagogin. Gesetzlich gelten dieselben Spielregeln wie für jedes andere reguläre Arbeitsverhältnis. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall inklusive. Und auch ein Urlaubsanspruch besteht. Doch der Mini-Job hat auch seine Schattenseiten, wie Hilde Knüwe darstellte. "77 Prozent alle Frauen erhalten kein Urlaubsgeld, 47 Prozent erhalten faktisch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, weitere elf Prozent sind sich dessen nicht sicher."
Es bleibt also noch viel zu tun, um umfassend über die Regelungen und Möglichkeiten des Minijobs aufzuklären. In Werther wurde nun der Anfang gemacht, die anderen Kommunen im Altkreis Halle werden folgen.