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Ein wenig Rückenwind für Windkraftpläne

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Wofür es durchaus nachvollziehbare Gründe gibt. Die Energiewende hat bundesweit die Haltung vieler Menschen, aber vor allem die Gesetzeslage zum Bau von Windkraftanlagen geändert - und das ist auch an den Städten und Gemeinden im Kreis Gütersloh nicht spurlos vorbeigegangen. Allen Verantwortlichen war bewusst, dass sie sich mit dem Thema befassen mussten. Dass sich mit dem Kreis Gütersloh eine übergeordnete Instanz für die nötigen Untersuchungen anbot, stieß allenthalben auf Zustimmung. Denn gegen die Windtürme engagieren sich nicht wenige Menschen und nicht alle sind in ihrer Argumentation zimperlich. In Borgholzhausen wurde gar schon mal der Vorwurf der persönlichen Bereicherung gegenüber den Rathausmitarbeitern erhoben. Als Folge davon will man sich dort zwar nicht vor dem Thema drücken, aber unnötigen Ärger vermeiden. Denn die neue Potenzialstudie des Kreises Gütersloh hat zum einen ergeben, dass Borgholzhausen aus vielen Gründen kein Standort für einen großen Windpark sein kann. Die starke Zersiedelung des ländlichen Raums schließt wegen der zu geringen Abstände an fast allen Stellen des Stadtgebiets aus, dass dort Windkraftanlagen errichtet werden können. Außerdem gibt es ausgedehnte FFH-Schutzgebiete, zum Beispiel auf dem windtechnisch sicher interessanten Teutokamm, die von vornherein ausgeschlossen sind. „In Borgholzhausen haben sich nur drei neue Standorte ergeben, die zusätzlich zu den bisherigen nach dem ersten Eindruck geeignet erscheinen”, umschreibt Bauamtsleiterin Kerstin Otte die Situation. Durch die Fortschritte bei der Technik der Anlagen, die inzwischen bis zu 150 Meter Nabenhöhe haben können, wird die Frage nach der sogenannten Windhöffigkeit von Standorten weniger wichtig. Die Studie des Kreises ist aber kein Blick auf solche Details. Zu prüfen ist zum Beispiel, ob der gewonnene Strom mit vertretbarem Aufwand ins Netz eingespeist werden kann. Weiterhin muss geklärt werden, ob durch den Standort eventuell schützenswerte Tierarten beeinträchtigt würden. Diese sogenannte Artenschutzrechtliche Vorprüfung kann aber auch möglichen Investoren zur Auflage gemacht werden. Auftrag an die Städte und Gemeinden ist es jetzt aber, das Gespräch mit den Eigentümern der Flächen zu suchen. Das ist in Borgholzhausen noch nicht geschehen. Die Politik ist in nichtöffentlicher Sitzung über die Ergebnisse informiert worden und hat den entsprechenden Auftrag an die Verwaltung erteilt. Die hat jetzt eine ganze Reihe von Fragen zu klären, ehe an ein Genehmigungsverfahren überhaupt zu denken ist. Grundsätzlich große Sympathie wird von vielen Beteiligten den an anderen Orten erfolgreichen Bürgerwindkraftanlagen entgegengebracht. Durch die Beteiligung vieler Menschen an den möglichen Erträgen hat sich dabei oft die Zahl der Konflikte verringert.

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