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Wenn Menschen nicht allein zurechtkommen

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Von Detlef Hans Serowy

Werther.
Wer bei der »gesetzlichen Betreuung von Menschen« an Pflege, Botengänge oder soziale Kontakte denkt, liegt völlig falsch. Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird vom Gericht eingesetzt, wenn Menschen wegen einer psychischen oder körperlichen Erkrankung oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können. "Die Entmündigung von Erwachsenen und die Vormundschaft wurden 1992 abgeschafft", erläutert Helga Geishecker von der Arbeiterwohlfahrt in OWL. Auch Menschen mit großen Handicaps sollten möglichst selbstbestimmt handeln können, nennt die Referentin der AWO-Abteilung Gesundheit und Soziales den Hintergrund der Reform.

Genau hier kommt der AWO-Betreuungsverein Werther ins Spiel. Seit 2012 organisiert er die ehrenamtliche oder professionelle Betreuung von Menschen, für die ein Gericht gesetzliche Vertretung in den Bereichen »Gesundheit«, »Vermögen« oder »Aufenthalt« angeordnet hat. "Wir wollen den Verein und seine Arbeit bekannter machen und Menschen für die ehrenamtliche Betreuung gewinnen", sagt Gordana Zdravkovic, die gemeinsam mit Stephan Gosch für den Betreuungsverein tätig ist.

Rund 30 Klienten betreuen die beiden Hauptamtler und die derzeit zwei im Umfeld des Vereins tätigen ehrenamtlichen Betreuer. "Es gibt sicher noch sehr viel mehr ehrenamtliche Betreuer in Werther und auch für die möchten wir ein Ansprechpartner sein", so Helga Geishecker. Gute Kenntnisse des Betreuungsrechts seien beim Betreuungsamt ebenso wichtig wie eine gewisse Lebenserfahrung, Sprach- und Sozialkompetenz, Organisationstalent und eine wertschätzende Haltung gegenüber Menschen in Pro-blemlagen, umreißt die Referentin das Anforderungsprofil.

Gesucht werden gefestigte Persönlichkeiten, die mit beiden Beinen im Leben stehen und sich für das Gemeinwohl engagieren wollen. Sie kommen in gute Gesellschaft, denn bundesweit arbeiten rund 750 000 Menschen als ehrenamtliche Betreuer. "Das sind ganz häufig Familienangehörige oder Menschen aus dem Umfeld eines Betreuten", weiß Gordana Zdravkovic. Gerichte suchten bei Bedarf erst nach Verwandten und dann nach ehrenamtlichen Betreuern.

Werden die Richter dort nicht fündig, dann bestellen sie Berufsbetreuer, die von der rechtlichen Vertretung ihrer Klienten leben. Rund 17 000 solche Berufsbetreuer gibt es in Deutschland. Sie sind selbstständig, als Beschäftigte eines Betreuungsvereins oder bei Betreuungsbehörden tätig. Rund 400 000 Betreuungen führen Berufsbetreuer, während ihre ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen etwa 800 000 Menschen betreuen.

"Wir haben als Verein die gesetzliche Aufgabe, uns um ehrenamtliche Betreuer zu kümmern, sie auszubilden und neue Betreuer für die Aufgabe zu gewinnen", bringt es Helga Geishecker auf den Punkt. Deshalb bietet der Betreuungsverein regelmäßig Seminare an, bei denen sich Interessierte informieren können. Auch bereits aktive Betreuer werden dort geschult. »Einführung in das Betreuungsrecht« lautet der Titel einer Veranstaltung am Donnerstag, 19. Februar. Von 17 bis 19 Uhr werden Gordana Zdravkovic und Nadine Vinke im Büro des Vereins an der Engerstraße 2 referieren.

Es geht um die Aufgaben und Pflichten der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuungsarbeit. Wer diesen Termin nicht wahrnehmen kann, hat am 3. März die Möglichkeit, eine vergleichbare Veranstaltung in Kirchlengern zu besuchen. Hier hat der AWO-Betreuungsverein einen weiteren Sitz. Auskünfte zu den Seminaren und zur Betreuung ganz allgemein geben Gordana Zdravkovic und Stephan Gosch unter ` (0 52 03) 9 19 31 90. "Wir sind häufig unterwegs, Anrufer sollten uns eine Nachricht hinterlassen, wir rufen dann zurück", erklärt Stephan Gosch.


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