Von Rolf Uhlemeier
Halle.
Wenn am 1. Februar die Sperrfrist für die Ausbringung von Gülle, Mist und Substrate aus Biogasanlagen endet, beginnt je nach Witterung früher oder später die Zeit, in der »frische Landluft« über Wiesen und Äcker und nicht selten auch ins heimische Wohnzimmer weht. Viele Menschen fühlen sich durch den - zumeist - intensiven Geruch belästigt. Fragen nach den gesetzlichen Regelungen, nach Einschränkungen und Grenzen der Gülleausbringung erreichten in diesen Tagen auch die Redaktion des Haller Kreisblattes.Grundsätzlich gilt laut Wilhelm Fiegenbaum, Geschäftsführer des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes, eine Sperrfrist für die Ausbringung von Gülle auf Ackerland vom 1. November bis zum 31. Januar und auf Grünland vom 15. November bis zum 31. Januar. Landwirte haben allerdings die Möglichkeit, eine Sperrfristverschiebung zum Beispiel um zwei Wochen für ihren gesamten Betrieb zu beantragen. Die Sperrfrist kann entweder vorgezogen oder nach hinten verlagert werden.
Da derzeit nur bestellte Äcker und Grünland gedüngt werden, ist eine Einarbeitung der Gülle in den Boden nicht möglich. Die muss nur auf unbestellten Flächen innerhalb einer Zeitspanne von vier Stunden erfolgen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein abgeernteter Acker für die folgende Aussaat vorbereitet wird. Fiegenbaum: "Auf unbestellten Flächen macht die Ausbringung von Dünger derzeit keinen Sinn." Die Maiäcker werden zum Beispiel in der Regel erst ab Mitte April eingesät." Nach Angaben des Geschäftsführers werden aktuell in erster Linie Felder mit Wintergetreide wie Weizen, Roggen und Triticale sowie Grünflächen gedüngt: "Auf diesen Flächen wird das Wachstum je nach Wetterlage bereits in zwei, drei Wochen wieder beginnen."
Das sieht auch Ulrich Bultmann so. Der Geschäftsführer der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Warendorf, bekräftigt, dass sich die Landwirte in der vergangenen Woche an die gesetzlichen Vorgaben gehalten haben. "Der Boden war aufnahmefähig, es lag keine geschlossene Schneedecke über fünf Zentimeter vor und der Untergrund war nicht tiefer als zehn Zentimeter gefroren."
Um die Geruchsbelästigung so gering wie möglich zu halten, wird Gülle von vielen Landwirten und Lohnunternehmern bodennah durch Schleppschläuche ausgebracht. Doch auch die Verteilung durch sogenannte Prallteller, von denen sich die Gülle in hohem Bogen über den Acker verteilt, sind noch zulässig. Fiegenbaum: "Den Landesministerien und Verbänden liegt der Entwurf einer neuen Düngeverordnung vor. Danach soll Gülleausbringung mit Pralltellern noch bis 2020 auf Ackerland und bis 2025 auf Grünland erlaubt sein."
Auch die Menge der ausgebrachten Gülle ist im entsprechenden Düngegesetz geregelt. Nach Angaben der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen »dürfen den Pflanzen immer nur so viele Nährstoffe bereitgestellt werden, wie sie auch für einen standort- und sortentypischen Ertrag sowie Qualität benötigen«. Um diese Vorgaben kontrollieren zu können, »muss fast jeder Betrieb jährlich einen sogenannten Nährstoffvergleich anfertigen und bei einer Prüfung vorlegen können«. Im mehrjährigen Mittel dürfen bestimmte Werte für die umweltrelevanten Nährstoffe Stickstoff und Phosphat im Betriebsdurchschnitt nicht überschritten werden. Dabei ist es nach Angaben der Kammer gängige Praxis, dass »auffällige Betriebe durch Landesbedienstete überprüft werden«.
Bultmann: "Wenn wir Hinweise bekommen, gehen wir dem konsequent nach und greifen durch. Schwarze Schafe gibt es überall. Allerdings sollte man den Landwirten nicht gleich mit Misstrauen begegnen, wenn es mal riecht." Grundsätzlich sieht Bultmann die Verwendung von natürlichem Dünger sehr positiv: "Das sind Stoffe, die sich im natürlichen Nährstoffkreislauf befinden. Man muss halt aufpassen, dass die Menge passt und die Stoffe vom Boden aufgenommen werden können."
Laut Wilhelm Fiegenbaum vom Kreisverband gibt es aktuell kaum Anrufe und Nachfragen von Menschen, die sich durch die Ausbringung von Gülle beeinträchtigt fühlen. Grundsätzlich bittet er um Verständnis, auch wenn die vierstündige Einarbeitungsfrist für Gülle auf unbestellten Flächen mal überschritten wird: "Wenn ein Betrieb zum Beispiel nur vom Hofinhaber bewirtschaftet wird, kann das schon mal knapp werden. Je nach Größe und Entfernung des Ackers von der Hofstelle, müsste der Landwirt im Zweifelsfall ein Fass wegbringen und die Gülle dann mit einem zweiten Schlepper sofort einarbeiten. Das ist aber nicht immer möglich." Die nachträgliche Einarbeitung entfällt übrigens bei der Verwendung von »Injektor-Geräten«, die die Gülle direkt im Boden verteilen.
Eine HK-Leserin erklärte zudem, sie habe beobachtet, dass Zugvögel die Flächen meiden würden, die frisch mit Gülle gedüngt worden seien. Das kann Frank Püchel-Wieling nicht bestätigen. Der Mitarbeiter der Biologischen Station Gütersloh/Bielefeld erklärte: "Generell würde ich nicht sagen, dass Vögel die Flächen meiden, auf denen Gülle ausgebracht worden ist. Auch Rastvögel sieht man in solchen Bereichen." Laut Püchel-Wieling sei eher der starke Bewuchs als Folge der Düngung auf Grünflächen ein Problem für bestimmte Vogelarten: "Brachvogel und Kiebitz mögen dicht bewachsene Grasflächen nicht. Deshalb sehen wir das zum Beispiel auch im Bereich der Hörster Feuchtwiesen nicht gern."