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Fünfte Gruppe in der Kids World

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Damit besuchen aktuell 64 Kinder die Kids World, davon zirka 30 im Alter von ein und zwei Jahren. Jede der fünf Gruppen wird von vier Erzieherinnen betreut, wovon jeweils eine Kollegin ausschließlich Englisch mit den Kindern spricht. Eine Entwicklung ganz im Sinne der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, deren Ministerium im Rahmen des Förderprogramms Betriebliche Kinderbetreuung jeden betrieblich neu geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz - unter bestimmten Voraussetzungen - mit bis zu 400 Euro im Monat als Zuschuss zu den Betriebskosten subventioniert. Die Arbeitgeber müssen mindestens 250 Euro beisteuern, um in den Genuss der Förderung zu kommen. „Unsere Entscheidung, eine neue Gruppe einzurichten, war jedoch völlig unabhängig davon, ob es eine zusätzliche Förderung gibt oder nicht”, betont Dirk Wefing, Personalleiter der Gerry Weber International AG. Die Schaffung der neuen Gruppe für Kinder unter drei Jahren sei vielmehr die konsequente Weiterentwicklung eines langfristig angelegten betrieblichen Betreuungskonzeptes, dessen Umsetzung der politischen Entscheidung für einen Rechtsanspruch auf U 3-Betreuung mindestens um ein Jahr vorauseilte. „Wir können unsere Entscheidungen nicht auf Programme gründen, die auf zwei Jahre befristet sind”, sagt Wefing mit Blick auf das 2015 auslaufende Förderprogramm. Auch in anderer Hinsicht sieht er die staatlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Ganztagsbetreuung mit einiger Skepsis. „Zunächst gab es einige Hürden zu nehmen”, sagt der Personalchef. Zahlreiche gesetzliche Vorgaben auf unterschiedlichen Ebenen galt es zu berücksichtigen. „Hier wäre mehr Transparenz wünschenswert. Außerdem sollten Programme und Vorschriften bundesweit einheitlich geregelt werden”, fordert Wefing. Noch scheint die Politik jedoch nicht auf das allmählich zunehmende Angebot von betrieblicher Ganztagsbetreuung eingestellt zu sein. So gibt es unter anderem keine abschließende Lösung für die Fälle, in denen Wohnort und Kita-Ort in unterschiedlichen Kreisen liegen. Geht beispielsweise das erste Kind einer Familie am Wohnort in Bad Oeynhausen in den Kindergarten, während das zweite den Haller Betriebskindergarten besucht, wäre das zweite Kind beitragsfrei. Damit ergeben sich zwangsläufig Konflikte zwischen den zuständigen Jugendämtern. Sie müssen sich angesichts fehlender gesetzlicher Regelungen verständigen, wer welchen Beitrag erhält. Jan Focken vom Kreis Gütersloh räumt ein, dass hier Regelungsbedarf besteht. Zwar ist ihm bislang kein Fall bekannt, er sagt jedoch zukünftig betroffenen Eltern unbürokratische Lösungen zu: „Im Zweifelsfall wird der Kreis Gütersloh auch auf seinen Elternbeitrag verzichten. Wir betrachten das als unseren Beitrag zur Wirtschaftsförderung”, erklärt der Sprecher des Kreises. In der Gerry Weber Kids World gibt es derzeit 20 Kinder, die nicht aus dem Kreis Gütersloh kommen. Probleme gab es bislang nicht, auch deshalb, so betont Dirk Wefing, weil die Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen bei der Stadt Halle und dem Jugendamt auch in dieser Hinsicht sehr gut gewesen sei. Der Personalchef betont, dass nicht nur Kinder von Beschäftigten des Unternehmens die Kids World besuchen. In einer Vereinbarung mit der Stadt Halle wurde festgelegt, dass 20 Prozent der Plätze von Kindern besetzt werden, deren Eltern nicht bei Gerry Weber beschäftigt sind. Zurzeit sind es 25. Dirk Wefing legt zudem Wert auf die Feststellung, dass ein Platz in der Kids World für die Eltern nicht mehr kostet als in anderen Kindertagesstätten. Der herausragend hohe Standard in Bezug auf Ausstattung, Räumlichkeiten, Personal, pädagogische Angebote und Förderung sowie die an den Bedürfnissen der Eltern orientierten Öffnungszeiten werden durch Zuschüsse des Unternehmens ermöglicht.

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