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Formelle Hürden beim Schutz von Kindeswohl

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Von Nicole Donath

Kreis Gütersloh. Das Entsetzen ist gleichbleibend groß, wenn ein Fall von Pädophilie bekannt wird - und der Ruf nach strengeren Präventionsmaßnahmen schallt laut aus allen Ecken. Jetzt hat das Kreis-Jugendamt die Vorsitzenden aller 187 Vereine und Einrichtungen im Kreis Gütersloh angeschrieben, die mit Jugendarbeit zu tun haben: Hintergrund ist die (verpflichtende) Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes.

Wie Birgitt Rohde, Leiterin der Regionalstelle Harsewinkel, im Gespräch mit dem Haller Kreisblatt erläutert, verfolgt man schon seit Jahren verschiedene Ansätze, um das Kindeswohl zu schützen. Risiken und Gefahren für Kinder entwickeln sich schließlich langsam und so sind Fachkräfte von Institutionen, die mit Kindern und Familien zu tun haben, verpflichtend in ein soziales Frühwarnsystem eingebunden. Bei ehrenamtlich Tätigen wird zumindest dafür geworben, dass sie sich für Anzeichen von Missbrauch sensibilisieren lassen - unter anderem mit Hilfe von Schulungen. Hier sollen sie Handlungsanweisungen für den Fall erhalten, dass sie Kindesmissbrauch vermuten und sich entsprechend zu verhalten wissen. Mittlerweile haben alle Kommunen im Kreis diese Kooperationsvereinbarung für das Soziale Frühwarnsystem »Netz-werk Frühe Hilfe« unterzeichnet.

Begriff schreckt zunächst ab

In den Info-Briefen, die jetzt an die Vereine verschickt wurden, geht es indes um einen anderen Aspekt der Prävention: "Hier steht die verpflichtende Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes durch den Kreis Gütersloh im Mittelpunkt", sagt Jan Focken, Sprecher der Kreises Gütersloh. Konkret sollen alle Vereine, die Anspruch auf öffentliche Mittel erheben, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beibringen.

"Der Begriff »erweitertes polizeiliches Führungszeugnis« schreckt vielleicht erst einmal ab und gewiss ist das mit einem enormen organisatorischen Aufwand verbunden", sagt Birgitt Rohde, Leiterin der Regionalstelle Harsewinkel. "Aber schließlich geht es hier nicht um eine Vorverurteilung, sondern allein darum, Prävention zu betreiben. Nicht zuletzt handelt es sich um die Umsetzung eines gesetzlichen Auftrages - wir können also gar nicht anders", betont die Expertin.

Eine erste Informationsveranstaltung hatte es bereits in der vergangenen Woche im Haller Schulzentrum Masch gegeben, eine weitere findet heute Abend um 19 Uhr im Kreishaus in Gütersloh statt. Hier sollen die verbleibenden zahlreichen Fragen beantwortet werden, die die Vereine haben. Ein zentrales Thema ist beispielsweise die Haftung der Vereinsvorsitzenden, die die rund 25 Seiten lange Vereinbarung mit dem Kreis und der Stadt Gütersloh sowie dem Kreis-Jugendamt unterzeichnen: Schließlich sollen die Vereinsvorsitzenden Bewertungskriterien zu einem möglichen Gefährdungspotenzial abgeben. Auch stellt sich die Frage nach der Sicherheit dieser sensiblen Angaben und Daten.

Hilfestellung für Vereine

Auf eben diese Fragen sollen die Vereinsvertreter heute Abend von Mitarbeitern des Kreises, des Kreisjugendrings und des Kreissportbundes (befriedigende) Antworten bekommen. Es sollen Fragen zur Handhabung und zur Bedeutung der Vereinbarung erläutert werden. Darüber hinaus werden Hilfestellungen und Informationen kommuniziert, wie man das Thema Prävention als positive Herausforderung für den Verein werten und angehen kann.


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