Diese Zahlungen sind die Konsequenz aus der sogenannten Abundanzumlage, mit denen die Landesregierung finanzstarke Kommunen zur Kasse bittet, um notleidende Städte und Gemeinden zu stützen. Ab 2014 sollen so jährlich rund 182 Millionen Euro für das Stärkungspaket Stadtfinanzen aufgebracht werden.
Zur Kasse gebeten werden gezielt diejenigen Kommunen, die in den vergangenen fünf Jahren mindestens in drei Haushaltsjahren keine Schlüsselzuweisungen vom Land erhalten haben, deren errechnete Steuerkraft also höher war als der berechnete Bedarf. Dazu gehört auch die Stadt
Halle.
Diese Steuerkraft ist keinesfalls identisch mit dem tatsächlichen Gewerbesteueraufkommen, sondern eine vom Land errechnete fiktive Größe. Dem gegenüber steht die sogenannte Bedarfszahl. Sie setzt sich aus unterschiedlichen Faktoren wie Einwohnerzahl, Schülerzahl und Anzahl der auf staatliche Unterstützung angewiesenen Bedarfsgemeinschaften zusammen und soll letztlich dokumentieren, welchen finanziellen Bedarf eine Kommune hat.
Die Differenz zwischen Steuerkraftzahl und Bedarfszahl ist für das Land die Größe, die da-rüber entscheidet, ob eine Kommune Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzausgleich erhält. Gleichzeitig entscheidet sie darüber, in welchem Umfang beispielsweise die Stadt Halle bei der Abundanzumlage herangezogen wird.
Das Problem ist: Die Zahlen spiegeln nicht exakt tatsächliche Bedarfe und Steuerkraft wider. Grob gesagt haben kreisfreie Städte wie Bielefeld ein höheres Steueraufkommen als berechnet, Kommunen wie Halle hingegen liegen unter den angenommenen Steuereinnahmen. Außerdem: Auf der Bedarfsseite wurde in den vergangenen Jahren der Soziallastenansatz mit einem größeren Gewicht versehen. Das heißt: Kommunen und Städte mit vielen Bedarfsgemeinschaften erhalten relativ mehr Geld.
Dieser Ansatz ist unter anderem in einem Gutachten des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Universität Köln vom März dieses Jahres kritisiert worden. Die Autoren sind der Ansicht, dass die Soziallasten mit einem deutlich zu hohen Gewicht in die Rechnung hineinfließen. Städte wie Halle, mit einem niedrigen Anteil an Bedarfsgemeinschaften, werden somit im Vergleich zu Städten wie Bielefeld, in der viele unterstützungsberechtige Menschen leben, benachteiligt.
Jochen Strieckmann, Kämmerer der Stadt Halle, erklärte auf Anfrage, dass er im Haushaltsjahr 2014 mit einer errechneten Steuerkraft von 40 Millionen Euro kalkuliere. Dem stehe eine Bedarfszahl von 21,6 Millionen Euro gegenüber. Ein Überschuss von 18,4 Millionen Euro.
Rechnet man die Überschüsse aller abundanten NRW-Kommunen zusammen, ergibt sich ein Betrag von 540 Millionen Euro, davon müssten also etwa 30 Prozent in die Abundanzumlage fließen, um die angestrebten 182 Millionen Euro zu realisieren. Somit steht Halle in einer jährlichen Zahlungsverpflichtung von 5,5 Millionen Euro.