Versmold-Peckeloh (spk).
Die Umsetzung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) läuft auf Hochtouren. Die Weiterbildungsfrist für Berufskraftfahrer endet am 10. September. Problematisch kann es in Branchen werden, die bislang noch gar nicht wussten, dass sie zu den Betroffenen gehören, beispielsweise im Nah- und Lieferverkehr.Dort wie auch im Handwerk scheint es noch Unklarheiten zu geben, stellten Birgit Sieckendiek-Rinker vom Weiterbildungszentrum für Bus- und Kraftfahrer und Matthias Haake, Leiter des Unternehmens Verkehr und Ausbildung der Zöllner-Gruppe, fest. Für Fragen zum Weiterbildungsbedarf hat das Unternehmen Truck & Bus Sieckendiek ein offenes Ohr. Zudem werden dort die notwendigen Weiterbildungen durchgeführt. "Wer ein Fahrzeug mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen mit der Führerscheinklasse drei beruflich fährt, ist zur Weiterbildung verpflichtet", sagt Matthias Haake. Er rät auch Unternehmen, die nicht zur klassischen Transportbranche gehören, sich mit dem Gesetz zu befassen. Falls sie ihre Fahrer überwiegend gewerbliche Transporttätigkeiten ausführen lassen, ist eine Weiterbildung unerlässlich.
Der nächste Fortbildungstermin wird am Samstag, 3. Mai, von 8 bis 16 Uhr angeboten. Es müssen fünf Module absolviert werden. Anmeldungen unter ` (0 54 23) 94 14 50.