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„Es schreit nach Einigung”

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Auslöser des Streites ist, dass die Paderborner Volksbank mit dem Markennamen »Bankverein Werther« in den Geschäftsbereich der Volksbank Halle, aber auch der Volksbank Bielefeld in Bielefeld eingedrungen ist. Richterin Mertel sagte an den Vorstand Rainer Peters und Harald Herkströter gerichtet, die Haller Volksbank müsse damit leben, dass die die Volksbank (PB/DT/HX) im Geschäftsbereich der Volksbank Halle als »Bankverein Werther« tätig geworden sei. Das könne sie nicht verbieten. Allerdings müssten die Paderborner spätestens beim firmenmäßigen Gebrauch der Marke »Bankverein Werther« dem Kunden klarmachen, dass der Bankverein kein eigenes Institut, sondern eine Niederlassung der Volksbank PB/DT/HX sei. Das gelte übrigens genauso für die Volksbank Halle, wenn sie unter »Volksbank Werther« und »Volksbank Borgholzhausen« titele. Der Wettbewerb müsse fair und transparent sein. Nach Darstellung der Richterin sind Vorstand und Bank der Volksbank PB/DT/HX separat verklagt worden. Die Bank habe auf die Unterlassungsklagen der Volksbank Halle im Wesentlichen reagiert, Vorstand Dr. Ulrich Bittihn nicht, der gestern mit Kollege Heinz Peterburs erschien. Dazu bemerkte die Richterin unter anderem, dass der Vorstand die Zwei-Marken-Strategie gewollt habe und dann auch Konzepte erarbeiten müsse, sie juristisch passable durchzusetzen. Wörtlich sagte sie dazu: „Man kann sicherlich nicht für jeden Anzeigentext den Vorstand verantwortlich machen, aber er muss schon sagen, wo es langgeht.” Von daher räumte sie eine Verantwortlichkeit des Vorstandes ein. In der gestrigen Verhandlung wurden die Anschuldigungen gegen Bitthin aber zunächst nicht weiter verfolgt. 1200 Seiten Schriftsätze produziert Dagegen hatten sich die Haller Vorstände Rainer Peters und Harald Herkströter in einem Folgetermin gestern einer Gegenklage der Paderborner Volksbank zu stellen. Unter anderem wurde den beiden vorgeworfen, den Slogan »Wir sind die Bank« für ihr Institut zu führen und für andere Wettbewerbsverstöße verantwortlich zu sein, zum Beispiel in einer Bandenwerbung. In ihrer juristischen Aufarbeitung stellte die Richterin klar, dass „viele der Vorwürfe wegfallen, da sie verjährt sind, sie stehen auf tönernen Füßen”. Der beanstandete Slogan stamme vom Dachverband der Genossenschaftsbanken und sei nicht auf die Volksbank Halle begrenzt. Zusammenfassend stellte die Vorsitzende fest: „Hier fällt vieles weg. Es schreit nach Einigung.” Der wollten sich die Anwälte der Haller Volksbank nach eigenem Bekunden nicht verschließen, beteuerten aber, das größere Risiko zu tragen. Die Richterin sagte, für sie sei alles auf 1200 Seiten Schriftverkehr gesagt, die die je vier Anwälte beider Parteien in den vergangenen Monaten produzierten. Jetzt sei es Zeit, dass für die Kunden der faire Wettbewerb geregelt und möglichst in einer gemeinschaftlichen Erklärung verbreitet werde. „Man darf sie (die Anwälte, Anmerkung der Redaktion), nicht zu lange schreiben lassen”, gab die Richterin den Beteiligten mit auf den Weg. Am Dienstag, 18. Februar um 13.30 Uhr wird das Verfahren im Saal 15 fortgesetzt.

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