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Bundesgerichtshof entscheidet über Urteil im Fall Obst

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„Es gibt Lücken in der Indizienkette und dementsprechend ist auch das Urteil in seiner Begründung lückenhaft”, sagt Siegfried Kammel. Das hatte der Jurist bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung erklärt und Revision eingelegt. Nachdem am 18. Dezember dann die schriftliche Urteilsbegründung durch den Vorsitzenden Richter Wolfgang Korte erfolgt war, nutzte Kammel jetzt die einmonatige Frist, um die „Lücken in der Beweisführung” aufzuzeigen. Über das Landgericht ist die Revisionsbegründung nun an den Bundesgerichtshof weitergeleitet worden. Dort erhält zunächst die Bundesanwaltschaft die Möglichkeit, zur Revisionsbegründung Stellung zu nehmen, ehe am Ende der Bundesgerichtshof über die Revision entscheidet. Eine Frist gilt es für die Karlsruher Richter dabei nicht einzuhalten. Realistisch ist jedoch, dass in etwa drei bis vier Monaten mit einem Urteil zu rechnen ist. Wird die Revision verworfen, ist das Urteil rechtskräftig. Folgt der Bundesgerichtshof den Argumenten von Siegfried Kammel, wird das Verfahren zurück ans Landgericht Bielefeld verwiesen und der Prozess neu aufgerollt. Dann würde sich jedoch eine andere Kammer mit dem Fall befassen. Zur Erinnerung: Die 49-jährige Mutter zweier erwachsener Kinder wurde am Morgen des 16. April vergangenen Jahres als vermisst gemeldet, ihr Fahrrad lag auf dem Steinhausener Weg im Wald, ihr Handy wurde etwas entfernt davon im Laub gefunden. Die Leiche der Zeitungsbotin wurde am Freitag, 26. April, in einer Mulde unterhalb des Kammweges an der Großen Egge gefunden. Auf der Toten lag das Schrotgewehr, mit dem der Frau in den Kopf geschossen worden war. Das Landgericht kam am Ende des Indizienprozesses zu dem Ergebnis, dass niemand anderes als ihr Ehemann Günter als Täter in Frage kommt.

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