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Wer vertritt den Bürgermeister?

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Seit Mai 2011 fungiert der Fachbereichsleiter für Bürgerdienste, Hans-Jürgen Matthies, bereits als Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters. Das bedeutet, er war bislang der ranghöchste nicht gewählte Stadtvertreter und oberste Verwaltungsbeamte im Rathaus und bei Abwesenheit des Bürgermeisters dort der Chef. Nun ist der Allgemeine Vertreter bis zur Wahl eines neuen Bürgermeisters kommissarischer Chef der Stadtverwaltung Carsten Wehmöller, Fachbereichsleiter der Allgemeinen Verwaltung, ist seit Donnerstagabend nun auch der sogenannte Verhinderungsvertreter von Hans-Jürgen Matthies. Mit einem einstimmigen Beschluss bestellte der Stadtrat Carsten Wehmöller in nichtöffentlicher Sitzung in dieses Amt. Für den Fall, dass Matthies verhindert sein sollte, trägt Wehmöller dann die Verantwortung im Rathaus. Doch ein Bürgermeister hat nicht nur Verwaltungsaufgaben, auch Repräsentationspflichten gehören zu seinem Aufgabengebiet. Das können Gratulationsbesuche bei Seniorengeburtstagen sein, die Eröffnung von Ausstellungen oder Sportevents und auch das Halten von Grußworten bei Veranstaltungen und Festen von Vereinen, Unternehmen und Institutionen. Damit die Vielzahl dieser Termine nicht nur auf den Schultern einer Person ruht, gibt es stellvertretende Bürgermeister. Als gewählte Stadtratsmitglieder erfüllen sie diese Funktion ehrenamtlich. Thorsten Klute hat sich die Repräsentationstermine bislang mit seinen Stellvertretern Horst Hardiek und Petra Pölzing geteilt. Klute ist weg, die beiden bleiben im Amt und müssen nun zu zweit die repräsentativen Pflichten übernehmen. Horst Hardiek obliegt zudem bis Mai die Leitung der Stadtratssitzungen. Dies kann nicht vom hauptamtlichen Verwaltungschef Matthies übernommen werden. Denn die Gemeindeordnung sieht vor, dass der Stadtrat natürlich auch von einem gewählten Ratsmitglied geleitet werden muss. In einem anderen Regelwerk, nämlich dem Landesbeamtengesetz, ist das erläutert, was am Dienstag geschah. Warum der Bürgermeister - so wirkte es auf Außenstehende - von jetzt auf gleich zurücktreten kann, eine Stunde später seinen Schreibtisch räumt und am selben Nachmittag seinen neuen Posten als Staatssekretär der Landesregierung in Düsseldorf antritt, scheint erklärungsbedürftig. Mehrere Leser wandten sich mit dieser Frage in den letzten Tagen ans Haller Kreisblatt. Möglich war dies, weil Klute kein Beamter im herkömmlichen Sinne war, sondern ein Wahlbeamter, der auf seinen Posten also ausschließlich durch Wahl der Bürger berufen wurde. Aus diesem Grund hat ein Bürgermeister keinen klassischen Arbeitsvertrag mit Kündigungsfristen, sondern er wird ernannt und kann sein Amt jederzeit niederlegen. Sobald solch ein Amtsträger zudem eine Ernennungsurkunde einer anderen Behörde - in diesem Fall der Landesregierung - bekommt, erlischt im selben Moment das bisherige Arbeitsverhältnis.

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