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"Ein fünfter Zug ist möglich"

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Halle.
Am 5. Dezember hat das Verwaltungsgericht in Minden die Klagen gegen die Errichtung der Gesamtschule in Halle abgewiesen. Am 3. Februar beginnt nun die Anmeldung für den zweiten Jahrgang. Noch herrscht Unsicherheit unter den Eltern hinsichtlich des Auswahlverfahrens und der Chancen für ihr Kind. HK-Redakteur Heiko Kaiser sprach mit Halles Bürgermeisterin Anne Rodenbrock-Wesselmann.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts in Minden war eindeutig. Rechnen Sie damit, dass die Kläger nun vor das Oberverwaltungsgericht ziehen?

ANNE RODENBROCK-WESSELMANN: Ich gehe nicht davon aus. Das jedenfalls entnehme ich den Signalen, die ich erhalten habe. Ich bin natürlich an einer kollegialen Zusammenarbeit sehr interessiert.

Das heißt, es besteht Sicherheit, dass alle Kinder, die sich an der Gesamtschule anmelden, auch einen Platz bekommen?

RODENBROCK-WESSELMANN: Alle Kinder, die einen Gesamtschulplatz haben wollen, sollen versorgt werden. Dafür will ich mich auch persönlich einsetzen.

Eine absolute Sicherheit gibt es also nicht, dass jedes Kind auch einen Platz bekommt?

RODENBROCK-WESSELMANN: Es ist so. Wir haben, wie im vergangenen Jahr, 108 Plätze in vier Klassen zur Verfügung. Anders aber als im letzten Jahr, als noch Rechtsunsicherheit herrschte, ist es nun möglich, eine fünfte Klasse zu beantragen, sollten die Anmeldezahlen das erfordern.

Es ging das Gerücht um, der Schulträger, also die Stadt Halle, könne Kinder aus der eigenen Kommune bevorzugen.

RODENBROCK-WESSELMANN: Das ist falsch. Das Gesetz schreibt eindeutig vor, dass alle angemeldeten Kinder, also die aus Halle und auch die aus den Nachbarkommunen, in denen es keine Gesamtschule gibt, wie in Versmold und Steinhagen, gleichbehandelt werden müssen. Die Vorgabe dabei ist, dass die Plätze möglichst gleichmäßig auf Kinder mit Hauptschul-, Realschul- und gymnasialer Empfehlung verteilt werden.

Und was geschieht mit den Kindern, die wie im vergangenen Jahr keinen Platz bekommen?

RODENBROCK-WESSELMANN: Ich rechne damit, dass die Anmeldungen erneut die Anzahl der Plätze übersteigen. Aus diesem Grund haben wir bei der Bezirksregierung das vorgezogene Anmeldeverfahren beantragt und es auch genehmigt bekommen. Das bedeutet, dass das Anmeldeverfahren für die Gesamtschule Halle bereits am 3. Februar beginnt und bis zum 6. Februar geht. Den Eltern werden die Entscheidungen über die Aufnahme bis zum 13. Februar bekanntgegeben. Erst anschließend beginnt das Aufnahmeverfahren an den anderen weiterführenden Schulen. So können Kinder, die keinen Platz bekommen haben, anschließend an anderen Schulen angemeldet werden.

Sie sagten aber, sie wollen dafür sorgen, dass möglichst jedes Kind, das zur Gesamtschule gehen will, auch einen Platz bekommt.

RODENBROCK-WESSELMANN: Dafür werde ich mich mit aller Kraft einsetzen. Doch eine 100-prozentige Sicherheit gibt es natürlich nicht. Da auch die PAB-Gesamtschule mit einem Nachfrageüberhang rechnet, werden wir uns, nachdem das Anmeldeverfahren abgeschlossen ist, ansehen, wie es in Werther/Borgholzhausen läuft. Und dann gegebenenfalls beantragen, einen fünften Zug in Halle einzurichten.

Wer entscheidet darüber?

RODENBROCK-WESSELMANN: Für einen fünften Zug brauchen wir mindestens 20 zusätzliche Anmeldungen. Außerdem müssen die Nachbarkommunen zustimmen. Die Entscheidung liegt dann bei der Bezirksregierung.

Im vergangenen Jahr ist in Werther und nicht in Halle ein zusätzlicher Zug eingerichtet worden.

RODENBROCK-WESSELMANN: Wir haben dem damals zugestimmt, weil wir wollen, dass möglichst viele Kinder einen Gesamtschulplatz bekommen sollen. Allerdings gibt es in Werther Platzprobleme. Für den zusätzlichen Zug mussten bereits Container errichtet werden. Hier in Halle hätten wir keine Schwierigkeiten, einen fünften Zug unterzubringen.

Verstößt die Einrichtung eines fünften Zuges nicht gegen das Versprechen, das den anderen Kommunen gegeben wurde, sich auf die Vierzügigkeit zu beschränken?

RODENBROCK-WESSELMANN: Keineswegs. Denn diese Genehmigung gilt ja nur für den Fall, dass es deutlich mehr Anmeldungen als Plätze gibt und ist zudem auf ein Jahr beschränkt.

Viele Eltern haben Bedenken, dass die Gesamtschule einen verpflichtenden Ganztag hat. Wird da der Schultag für Elfjährige nicht sehr lang?

RODENBROCK-WESSELMANN: In Halle findet montags, mittwochs und donnerstags Nachmittagsunterricht statt. In der Mensa gibt es ein reichhaltiges Essensangebot, darüber hinaus eine Reihe verschiedener Spiel- und Ausruhangebote. Dienstags und freitags endet die Schule bereits mittags. Außerdem haben wir den sogenannten offenen Beginn. Der Unterricht beginnt um 8.15 Uhr. Für Eltern, die ihr Kind schon früher bringen müssen, werden wir bei Bedarf eine Betreuungslösung suchen. Doch darüber und alle anderen Themen können sich Eltern beim Tag der offenen Tür am 17. Januar informieren.


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