Von Nicole Donath
Halle.
Die B 68 ist gestern Morgen stark befahren, als der Lkw-Fahrer nebst Anhänger mühsam, langsam und mit hohem Risiko versucht, rückwärts auf die Bundesstraße 68 zurückzusetzen. Offenbar wollte er an der Jet-Tankstelle in Künsebeck Diesel zapfen - doch kein Hinweisschild hatte ihn zuvor darauf aufmerksam gemacht, dass dies hier für Lkw gar nicht vorgesehen ist. Neuerlich aufgestellte Sperrketten im Eingangs- und Hinterbereich verhindern im letzten Augenblick auch ein Umfahren der Tankanlage - eine verfahrene Situation.Bereits am Donnerstagabend soll sich laut Zeugenberichten eine ähnliche Situation auf dem Gelände abgespielt haben. Hier habe der Lkw-Fahrer daraufhin umständlich und überdies risikoreich in der Zufahrt gedreht - auch kein Dauerzustand. "Sollten die Lkw gar nicht mehr drehen können und gezwungen werden, auf die Bundesstraße zurückzusetzen, sind Unfälle vorprogrammiert", warnt Anlieger Jürgen Meise.
Auf die Frage, warum an der B 68 nicht schon ein Warnschild für Lkw-Fahrer steht, das auf ein Tankverbot bei Jet hindeutet, hat der Specher von Straßen.NRW, Sven Johanning, eine Antwort: "Die Tankstelle liegt an einer städtischen Straße, an der auch zwei Gewerbebetriebe ihren Sitz haben. Weil auch diese Betriebe von Lkw angefahren werden müssen, kann hier kein allgemeines Schild aufgestellt werden, das eine Zufahrt untersagt." Für die Stadt Halle erklärt der zuständige Bauamtsmitarbeiter Michael Flohr wiederum, dass sie mit der Situation nichts zu tun habe. Seitens der Pressestelle von Jet gab es bis Redaktionsschluss keine Antworten auf die Fragen, warum man die Sperrketten installiert habe und ob beispielsweise angedacht ist, an der Preissäule einen Hinweis für die Lkw anzubringen. Derweil hat das Verwaltungsgericht in Minden beim Straßenverkehrsamt des Kreises Gütersloh angefragt, wieso das Gelände von Lkw eigentlich nicht befahren werden darf.
Darüber hinaus hat der Haller Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss dafür gestimmt, am Ende der Sackgasse an der Brackweder Straße einen kleinen Wendehammer einzurichten - sehr zum Entsetzen der Anlieger, die bereits ihr mündliches Veto eingelegt haben, weil sie nicht zuletzt zusätzliche Lärmimmissionen befürchten. "Aber diese Einwendungen und Bedenken nehmen wir dann im Zuge des Bürgerbeteiligungsverfahrens auf", erklärt Michael Flohr.